Antrag der FaB zum Thema Verkehrslärm

Mit heutigem Datum (21.03.2019) hat die FaB an den Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung, Wirtschaftsförderung und Umwelt über den Bürgermeister den folgenden Antrag zur Diskussion und Entscheidung eingereicht:

Hier: Antrag der FaB  „Gemeinsam gegen Motorradlärm“

Die Freien aktiven Bürger Hückeswagen e.V. beantragen, dass der Rat der Stadt Hückeswagen und die Stadtverwaltung sich dem 9 Punkte Plan der Stadtverwaltung Wermelskirchen anschließen und die Resolution „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ mit unterzeichnen.

Der 9 Punkte Plan lautet wie folgt:

Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge – ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.
2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern, unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.
3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr
4. Einführung von Frontkennzeichen für Motorräder
5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der
   Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/-buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und
    Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung
an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.
7. Einführung einer jährlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschimmissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen.
8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmimmissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.
9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

Zur Weitergabe an:
• Landes-, Bundes- und Europaministerien
• Mitglied/er des Landtags (MdL)
• Mitglied/er des Bundestages (MdB)
• Mitglied/er des Europäischen Parlaments (MdEP)
• Die Polizei- und Verkehrsbehörden
• Straßen NRW
• Motorradhersteller
• Verbände
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 Brigitte Thiel
(Fraktionsvorsitzende)