„Behindertenbeirat“ eine Info!

Der  Beirat für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

– vermeidbares Übel oder notwendige demokratische Institution-?

In Zeiten knapper (finanzieller) Ressourcen  folgt bei jedem Gedanken nach etwas Neuem als erstes die Frage:“ Können wir uns das überhaupt leisten?“ und die Antwort lautet oftmals: „Nein.“

Würde man die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in bare Münze umrechnen, so wäre ebenfalls diese Antwort zu erwarten.

Als Beispiel nenne ich nur die „Inklusive Schule“, die als Voraussetzung die Barrierefreiheit aller Schulgebäude hat.

Und welcher Kämmerer könnte in der heutigen Zeit diese Mittel ohne weiteres einplanen.

Inklusion ist keine Sache, die in den nächsten 5 Jahren erledigt ist. Ein kluger Kopf hat einmal gesagt:

„Ein Gesetz, auf das wir 100 Jahre gewartet haben, können wir nicht in 2 Jahren umsetzten.“

Und deswegen kann die Frage nur lauten:

„ Wir möchten etwas für unsere Behinderten tun, machen Sie mit?“ 

Dies ist einer der ersten von ganz vielen Schritten um zum großen Ziel „Inklusion“ zu gelangen.

Ganz am Anfang gilt es eine der wichtigste Hürden zu nehmen: Die Barrieren in den Köpfen der Menschen zu beseitigen.

Dies ist eine Sache, die vermutlich sehr zeitaufwendig und mühsam sein wird, die aber in keinem Fall das große Geld kostet.

Inklusion ist ganz einfach

Jeder der einen Kopf hat kann mitmachen 

Es hat sich gezeigt, dass zunächst ein generelleres Umdenken erfolgen muss

  • Behindertenarbeit ist nicht nur Seniorenarbeit

Sicherlich nehmen im Alter die körperlichen Gebrechen und Probleme zu, aber auch die Zahl der jungen Menschen mit Handicap steigt ständig.

  • Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht

Barrierefrei ist für alle Menschen, ob mit oder ohne Handicap, während behindertengerecht in der Regel nur Vorteile für Behinderte bringt.

  • Behinderte sind nicht aus- oder weg zu schließen

Integration war in der Vergangenheit die Unterbringung in Förderschulen, in besonderen Werkstätten, in Heimen usw. Wie Inklusion funktioniert, wird uns in vielen europäischen Ländern vorgemacht. Hier leben Behinderte und Nichtbehinderte zusammen, es gibt keinen Unterschied. 

Um alle die v.g. Dinge zu berücksichtigen, zu koordinieren und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, bedarf es eines Gremiums, das fachkundig diese Entwicklung begleitet.

Der Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen

Er ist die wichtigste Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen.

Er konstituierte sich auf der Grundlage von Vorschlägen der Fraktionen, der Verbände der Behindertenhilfe, der Verwaltung und der Selbsthilfegruppen, um die Interessenwahrnehmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und Partizipationsmöglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft der Betroffenen zu schaffen.

Der Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen wird jeweils für die Dauer einer Wahlperiode gebildet und setzt sich aus Mitgliedern der Behindertenverbände und  -vereine, der Betreuungs- und Hilfsorganisationen, je ein Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen sowie bei Bedarf aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung – zusammen.

Die Sitzungen des  Beirats für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen sind öffentlich; die Termine können der örtlichen Presse und dem Ratsinformationssystem entnommen werden. In der Regel werden pro Jahr ca. 7 Sitzungen durchgeführt.

Der Beirat weist  auf Defizite und Probleme in den Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen hin. Dies bezieht sich nicht nur auf Fragen des barrierefreien Bauens im öffentlichen Raum, sondern auf alle Lebensalter und Lebensbereiche der Betroffenen.

Die Arbeitsschwerpunkte des Behindertenbeirates liegen also nicht nur im Bereich der bebauten Umwelt, des Verkehrs und der Verbesserung der sozial-gesellschaftlichen Verhältnisse für Menschen mit Behinderungen, sondern umfassen ihre gesamte Lebenssituation.

Nachfolgend werden kurz wichtige Aufgabenbereiche, die in enger Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten erledigt werden, vorgestellt:

– Interessenwahrnehmung für die Menschen mit Behinderungen

– Förderung und Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen

– Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,

– Erarbeitung von Stellungnahmen, Konzeptionen und Berichte über die Lage und Belange der Menschen mit Behinderungen

– Erarbeitung von Initiativen, Aktivitäten und Beschlüssen, damit Hückeswagen behinderten-freundlicher und barrierefrei gestaltet
wird.

– Unterstützung und Förderung von Selbsthilfegruppen, -initiativen und Behindertenorganisationen, –verbände.

Außerdem ist der Beirat das Forum, in dem sich Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen vorstellen können, um auf ihre Arbeit die Öffentlichkeit aufmerksam machen

Fazit:

Die Installation. eines Beirats für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen ist keine Frage der Kosten, vielmehr ist es eine Frage der Behindertenpolitik der jeweiligen Kommune. Ein klares ja zu einer positiven Behindertenpolitik bedeutet ein klares ja zu einem Beirat.

Behindertenarbeit ist so breitgefächert, dass sie, um alle Interessen zu berücksichtigen, von einem selbst betroffenen Gremium koordiniert werden muss, für einen Einzelnen ist dies  zielführend kaum leistbar.

Der Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Instrument zur Um- und Durchsetzung der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention; er ist aber auch das Gremium, welches das Zusammenleben und Miteinander aller Bürgerinnen und Bürgern einer Kommune erleichtert.

Wir von der FaB streben die Einsetzung eines solchen Beirates an!