Einführung einer Steuer (Satzung) auf die Haltung von Pferden

Hier: Prüfung durch die Verwaltung Kosten/Nutzen

Die FaB-Fraktion beantragt eine Kosten-Nutzen-Prüfung zwecks Einführung einer Satzung zur Erhebung einer Steuer auf die private Pferdehaltung.

Wir möchten mit dieser Steuer* eine annähernde Gleichbehandlung in der nicht gewerbsmäßig betriebenen Tierhaltung erreichen.

Begründung Vgh Hessen, Kassel 08.12.2014 Az.: 21/2014: Die Kommunen sind grundsätzlich berechtigt, eine sog. Aufwandsteuer zu erheben, mit denen – wie z. B. bei der Hunde-steuer – die besondere Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners, die darin zu erkennen ist, dass er fähig und bereit ist, einen besonderen Aufwand zu erbringen, mit einer Steuer zu belegen. Da sowohl das Halten als auch das Benutzen von Pferden einen Aufwand erforderten, der das für den gewöhnlichen allgemeinen Lebensbedarf Erforderliche überschreitet, dokumentierten Halter und Benutzer ihre besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die mit einer Steuer abgeschöpft werden dürfe.

(*Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Sooden-Allendorf hatte am 13. Dezember 2012 eine „Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf“ beschlossen. Nach dieser Satzung beträgt die Steuer pro Pferd im Jahr 200,00 €.)

Die möglichen, wenn auch marginalen Einnahmen sollen zur Steuerentlastung/Verbesserung beitragen.

Ralf Thiel