Der erste Schritt ist getan,
die dramatische Erhöhung der Grundsteuer B ist vom Tisch. Um der Verwaltung eine Chance zu einem neuen HPL-Entwurf ohne HSK geben, haben wir unseren Antrag auf Erstellung eines HSK zunächst einmal zurückgezogen.
Wir stehen diesem Versuch allerdings skeptisch gegenüber, da für uns nicht ersichtlich ist, wie der Wegfall der drastischen Grundsteuererhöhung durch Weniger-Ausgaben kompensiert werden kann. Hierzu ist es sicherlich erforderlich, nicht nur die heiligen Kühe zu betrachten, sondern sie auch zu schlachten.
Dies würde allerdings in vielen Fällen die große Schar der Lobbyisten auf den Plan rufen (siehe Pferdesteuer).
Sollte nicht noch ein Wunder geschehen, ständen wir vermutlich am Ende dieses Versuchs wieder da, wo wir jetzt sind: Erhebliche Grundsteuererhöhung oder HSK.
Dem Vorwurf der UWG, der Eintritt ins HSK würde eine erhebliche Beschränkung unserer Eigenständigkeit bedeuten, muss hier vehement widersprochen werden.
Bei einem Defizit von ca. 5 Mio. € und einem ernsthaften Sparwillen gibt es mit oder ohne HSK keine Eigenständigkeit mehr.
Unabhängig von diesen Überlegungen werden wir auch jetzt fordern, die Haushaltsansätze 2015 dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2014 gegenüber zu stellen, um mehr Transparenz in den Haushalt zu bringen. Hierzu gehört auch eine andere Darstellung der Produkte, die haushalts- und steuerrechtlich eng verknüpft sind ( Bürgerbad, BEW, Baubetriebshof usw.).
Aber egal was passiert, jetzt beginnt die Arbeit, packen wir’s an.
Norbert Heider
HPL= Haushaltsplan
HSK= Haushaltssicherungkonzept