Aussage der FaB zum Thema Brandschutzbedarfsplan in der Sitzung des Hauptausschusses vom 02.02.2016

Die Vorsitzende der FaB, Frau Brigitte Thiel, trug zu Sache folgendes vor

1. Herausforderungen durch gewandelte Rahmenbedingungen

Die Feuerwehren sind keine isolierten Organisationen und sind, wie auch viele andere Bereiche von veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um eine ehren- oder hauptamtliche Wahr-nehmung der Feuerwehraufgaben handelt, auch wenn die Einflussfaktoren natürlich jeweils unterschiedlich sind.

2. Ehrenamt

Eine kostengünstigere Alternative zur Wahrnehmung des Feuerschutzes in der bewährten Form ist nicht gewollt und auch nicht zwingend notwendig. Ziel allen Handelns von Politik, Gesellschaft und der Feuerwehren sollte daher der Strukturerhalt sein. Letzterer kann nur gelingen, wenn Veränderungen mit Einfluss auf die Feuerwehren identifiziert werden und alle Beteiligten im Bewusstsein dieser Herausforderungen gemeinsam im Sinne der Feuerwehren an einer Veränderung und Verbesserung des Feuerwehrwesens arbeiten.

Hier sehen wir auch in Hückeswagen erhebliches Optimierungspotential, die aus den Planungen des Brandschutzbedarfsplanes BSP nicht vollumfänglich zu erkennen sind. Dieser BSP hat von Anfang an viele Schwächen, die größte jedoch ist, sich zwar auf das Stadtgebiet zu fokussieren (der gesetzliche Auftrag), sich aber nicht der Möglichkeiten von Synergien in Ausbildung, Technik, Logistik, Taktik und Personal im Umfeld, den Nachbarstädten zu öffnen; man bezeichnet das auch mit Nestdenken! Hier sehen wir seit vielen Jahren ein verharren in alten Strukturen!
Hier müssen andere Verfahren zur Erneuerung her; Die Bildung eines Arbeitskreise Feuerwehr mit Politikern hilft da nicht weiter!

Dass hier erhebliche Planungsmängel zu erkennen sind, zeigt allein die aufgeführte Personalstatistik, bei der die Verwaltung nicht in der Lage ist, einen zeitgerechten Personalstand darzustellen! Daher muss stark bezweifelt werden, dass der, der die Personalstatistik nicht im Griff hat, kaum eine vernünftige Planung für den Einsatz und die Einsatztaktik, sowie die verantwortliche Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften garantieren kann, von der Einhaltung der Laufbahnverordnung ganz zu schweigen?

Die Aufstellung der Seiten 55 u. 56 sind bezeichnend:

Die Ausbildung in der Feuerwehr ist stufig, d.h. ein höherwertiger Ausbildungsstand beinhaltet bei einer Beförderung immer die davorliegenden, verpflichtenden Ausbildungsstufen als Voraussetzung zur Beförderung. Daher kann ein Zugführer immer auch Gruppenführer sein, aber er ist immer nur eine Person und kann daher nicht doppelt gewertet werden. (Was hier gemacht wird, ist mehr als fraglich?)

Weitere Beispiele:

Wehrleiter, Zug- oder Gruppenführer, die den Führerschein der Fz.-Klasse II im Laufe ihrer Ausbildung erlangt haben, können nicht zu 100% in die Funktion eines Fahrers bzw. Maschinisten eingerechnet werden. Denn die Aufgaben einer Führungskraft liegen in der Führung der Einsatzkräfte zwecks optimaler und sicherer Abwicklung des Einsatzge-schehens! Wer so etwas macht, verkennt die Gefahren und die Realität des Gefährdungspotentials an Einsatzstellen. Schwere Unfälle bei der Bewältigung kritischen Einsatzlagen, auch in den letzten Monaten, zeigen auf, wie wichtig eine verantwortungsvolle Führung der Einsatzkräfte ist.

Atemschutz:
Wie oben bereits erwähnt, wird der Führung des Einsatzes mehr als nur eine große Bedeutung beigemessen! Wer die Führungskräfte zu 100% als Atemschutzgerätträger mit einrechnet, begeht Planungsfehler!

In der zu planenden Abwicklung von Einsatzstellen z.B. kritischer Wohnungsbrand, 1. Zugriff, 2 Trupps unter Atemschutz, sind alle Einheitsmitglieder gemeint, jedoch nicht die Zug- und Gruppenführer als Strahlrohrführer oder Angriffstrupp!

Wir planen hier ja nicht die maximalle Ausnahme, oder?

Die Firma, die den Auftrag hatte diesen BSP zu bearbeiten, hatte nicht die Aufgabe, die Regularien der FF Hückeswagen weiter zu entwickeln, das muss man schon selber wollen und auch tun; hier sehen wir Schwachpunkte. „Das haben wir immer schon so gemacht!“

Was, so frage ich, wenn wir uns die reale Personalsituation bei der Einsatzabwicklung in Hückeswagen näher betrachten könnten, nicht so mach blaues Wunder begegnen? Wir glauben ja, denn von selbst werden die Schwächen ja nicht dargestellt?

Wie waren die Funktionen bei den Einsätzen qualitativ besetzt?
Gibt es hierzu entsprechende qualitative, dokumentierte Auswertungen?

Wir fragen auch, wie viele Hückeswagener Lösungen gibt es bei den Stellenbesetzungen?
Wir fragen auch: Wie viele Ausnahmen verträgt eine Feuerwehr?
Ungenauigkeiten an der Stelle sind kritisch zu sehen!

3. Erwartungen an ein neues Feuerschutzrecht –Altes Gesetz-

Die Feuerwehren zeigten in einem „Rotbuch“ alle ihre Problemfelder im Umfeld ihrer Feuerwehrtätigkeit auf. Es führte zu weit, wenn ich diese Problemfelder jetzt komplett aufführen würde, ich picke mir nur einen besonders kritischen Bereich raus:

Ein besonderes Hemmnis bei der Einstellung in den Dienst der Feuerwehr war die Diensttauglichkeit:
Viele Bereiche im Umfeld der Aufgaben im „ungefährdeten Bereich des Einsatzdienstes“ sowie im Umfeld des Dienstbetriebes waren über das alte Gesetz nicht befriedigend gelöst. Die Einsatzabteilung musste sich zusätzlich zu den besonderen Belastungen des Übungs- und Ausbildungsdienstes, noch um viele sonstige Aufgaben, Pflege und Wartung der Geräte, Fahrzeuge und, und, kümmern. Zudem war die Entlassung aus dem aktiven Dienst mit dem Erreichen der Dienstaltersgrenze von 60 Jahren, bei guter körperlicher Verfassung, als nicht akzeptiert betrachtet worden, für die „zweite Reihe“ war man ja noch zu fit?

Warum war in Feuerwehren, wie auch in Hückeswagen, die bei dem alten Gesetz schon mögliche umfängliche Entlastung der Einsatzabteilung, nicht oder noch nicht herbeige-führt worden?

4. Vorschläge für ein zukunftsweisendes Feuerwehrwesen Nun das neue Gesetz:

Die Feuerwehren: Offen und interessant für alle

Auftrag der Feuerwehr ist und bleibt der Einsatz und die Hilfe am und für den Nächsten. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Feuerwehrtätigkeit auch immer zugleich nur unmittelbare Einsatz- bzw. Ausbildungstätigkeit sein muss. Die Feuerwehr bedarf im alltäglichen Dienstbetrieb sowie im Einsatzfall zwangsnotwendig einer umfänglichen unter-stützenden Zuarbeit. Beispielhaft sind die Aufgaben der Medien- und Öffent-lichkeitsarbeit inklusive Pflege des jeweiligen Internetangebots, Büro- und Archivarbeiten, Logistik (Verpflegung, Fahrzeugpflege, Besorgungsfahrten, Pflege des Gerätehauses etc.) zu nennen. Auch die kommunale und damit Feuerwehr-Aufgabe der Brandschutz-erziehung und Brandschutzaufklärung ist mit ihren körperlichen Anforderungen, die sie an den Einzelnen stellt, nicht mit der unmittelbaren Einsatztätigkeit gleichzusetzen. Sie stellt auch inhaltlich andere Ansprüche an diejenigen, die diese Aufgaben wahrnehmen, zum Beispiel bei der pädagogisch hochwertigen Vermittlung der Lehrinhalte an Kinder und Jugendliche.

Das heißt, es können jetzt Menschen mit besonderen Fähigkeiten und/oder gesundheit-lichen Einschränkungen im Umfeld um den „Einsatzdienst“ in die Feuerwehr aufgenom-men werden und somit die Feuerwehrarbeit unterstützen! Das gilt in Grenzen auch für das Dienstalter!

Es muss aber gewährleistet werden, dass die Feuerwehr sicherstellt, dass im Einsatz nur solche Feuerwehrmitglieder zum Einsatz kommen, die die notwendige gesund-heitliche Eignung für die jeweilige Aufgabe haben bzw. für die „Einsatzabteilung“ auch die uneingeschränkte Diensttauglichkeit besitzen!

Bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten wird es anfänglich sicherlich zu Schnittstellenproblemen kommen können?

Wie haben sie sich darauf vorbereitet?
Haben sie Konzepte entwickelt?

Denken sie auch daran, dass im Sinne der Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn eine entsprechende Strukturvorgabe und ein entsprechendes Controlling die Sicherheit im Einsatz und im Umfeld neu zu regeln ist?

Wir erkennen auch die Gefahr, dass bei einer nur noch starken „Logistikabteilung“, die für die Gefahrenabwehr ausreichenden Kräfte nicht mehr zur Verfügung stehen (Grenzkonflikte gilt es da vorzubeugen).

Mit der Gesetzes-Novellierung sind die Schwächen der Tagesstärken für die Einsatzabteilungen aber noch lange nicht behoben!
Wo sehen Sie selbst, ohne die genannten allg. Punkte, noch Verbesserungspotential, wenn Ihre Einsatzabteilung weiter so schwächelt?

Der FaB fehlt hier die Kreativität in den Gedankenspielen!

Insgesamt hat zu diesem Thema der Fachmann der FaB der Verwaltungsspitze einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der aber derzeit noch keinen Eingang in die BS-Planungen gefunden hat, man will halt durchweg sparen, egal was es kostet!

Nur Zeit hat man keine mehr! Die leisen Hinweise seitens der FaB, die bereits bei der Erstellung des ersten BSP aufgeführt wurden, sind im Sande verlaufen; die Zukunft der Feuerwehr liegt, wie so oft, hier in der Vergangenheit begraben!

Weitergehende Konzepte, wie dieser BSP, Ihrerseits sind hier nicht zu erkennen!

5. Vorschläge für ein zukunftsweisendes Feuerwehrwesen

Wertschätzung und Förderung des Ehrenamtes

Im Land wurden erste Ansätze entwickelt, um das Ehrenamt in der Feuerwehr besonders zu fördern bzw. zu unterstützen. Dazu zählen neben „Spontanplätzen“ in Kinder-tageseinrichtungen nahe der Feuerwachen, die im Einsatzfall eine Kinderbetreuung garantieren, bestimmte Sportangebote, Anreizsysteme zur Dienstteilnahme, verbesserte Rentenansprüche oder sonstige Bonusprogramme. Alle äußeren Faktoren (Anreize in Form von Anweisungen oder reiner Belohnung) bilden eine herausragende Form der Wertschätzung; sie sind jedoch nicht in der Lage, Elemente einer inneren persönlichen Motivation zu ersetzen, d.h. das Bestreben, etwas um seiner selbst willen zu tun, weil „es einfach Spaß macht“.
Feuerwehr als Ehrenamt und damit als Moment der Freizeitgestaltung bedarf der steten Attraktivität, ohne die der Einzelne nicht bereit ist, sie anderen Optionen der Freizeitge-staltung oder gar beruflichen/familiären Verpflichtungen entgegen zu setzen.

Eine Wertschätzung darf aber im Falle der Aufgaben der Feuerwehr nicht zu einer Haltung führen, die den Gefahren des Einsatzdienstes zuwider laufen; lasche Personalführung, nicht Einhaltung von Dienstvorschriften, etc. und fehlende Transparenz!

Wir bleiben bei unserer Forderung, zur Standortverbesserung der Feuerwehr gehören auch günstige Wohnungen für junge Familien und ledige im Rahmen einer Neuplanung des Standortes Stadt und

verlässliche, klare und dynamische Strukturen.

Nur wer gute Konzepte hat und die Führungsverantwortung ernst nimmt, stellt sich den Aufgaben und baut sichere Strukturen für den örtlichen und überörtlichen Einsatz auf; das bedeutet „Arbeitssicherheit“!

Wo muss ich da die Verwaltung einordnen? Hier gibt es sicherlich viel Optimierungspotential!

6. Ausstattung

Z.B. Fahrzeuge

Die Beschaffungsmaßnahmen haben einsatztaktische Schwächen. Hier fehlt unseres Erachtens der Blick auf die ländliche Struktur mit ihren besonderen Außenlagen! Die mitgeführten Wassermengen auf den Löschgruppenfahrzeugen sind nicht ausreichend!

Wer bei Einsatzlagen in Bauernhöfen oder bei Flächenbränden von Pendelverkehr redet, hat die notwendigen Volumenströme, die Straßenverhältnisse, Streckenlänge etc. und den zeitlichen Aufwand sowie seine Löschwassertankvolumina nicht im Kopf!

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Löschwasserversorgung

Warum ist die Arbeit der ehemaligen Führungen der Feuerwehr im Bereich Löschwasserentnahmestellen nicht weiter verfolgt worden?

Wir halten das für sträflich!

Beispiel:
Löschwassertank von 1000L

Man hat bereits bei der Befüllung einer 100m-B-Schlauchlänge (ca. 90L/20m) fast 450 Liter Löschwasser seines Löschwassertanks verbraucht, die Füllung der C-Schläuche dazugerechnet, ist man bereits bei der Hälfte des Tankvolumens angekommen, ohne eine Tropfen zur Brandbekämpfung abgegeben zu haben!

Es bleiben nur knappe 500l zur Brandbekämpfung; das reicht in der Regel lange nicht!
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In der Diskussion um den BSP gemachte Aussagen wie „wir schauen und alarmieren nach“ ist einsatztaktisch ebenfalls sträflich!
Zu den weiteren Punkten sagen wir nur, dass ein dringender Optimierungsbedarf vorliegt!

7. Schlussbemerkung

Wir stehen hinter der Feuerwehr, aber nicht im blinden Vertrauen! Denn als Fraktion im Rat kontrollieren wir, sind aber nicht verpflichtet, die Arbeit der Feuerwehrführung und der Verwaltung zu machen!

Wir tragen hier nicht die Verantwortung für die Organisation der Feuerwehr, wenn das hier vorliegende der Verwaltungsspitze genügt, dann ist das ihre Sache, uns reicht das nicht!

Eine umfängliche und detaillierte Betrachtung der Feuerwehr bedarf eines sehr offenen Austausches mit allen Beteiligten, das sehen wir im Moment nicht!

Die FaB händigt Ihnen heute ein mögliches Optimierungskonzept zur langfristigen Aufgabensicherung aus. Zudem bleiben wir dabei, dass die zukunftsweisende Standortfrage ihrerseits nicht gelöst ist!

Wir geben heute keine Empfehlung für den Rat ab, da wir den Brandschutzbedarfsplan ablehnen!

Anlagen:

2015-04-12 Gefahrenabwehplanung als Projekt Optimierung Brandschutz

Gutachterliche Stellungsnahme Isochronenkarte Stadtorte Gerätehäuser FF von Dr Weselowski BF Köln