Stellungnahme der FaB zum Artikel vom 06.02.2016 der Bergischen-Morgenpost
„FaB stichelt gegen Musikschul-Zuschuss“ (Es geht hier nicht um die mehr als kritische Haltung der FaB)
Was will die FaB?
Die FaB befürwortet das Angebot der Musikschule, und hat zu keiner Zeit die Schließung der Musikschule als Ziel gehabt!
Sehr kritisch stehen wir allerdings dem Handeln der Verwaltung, und auch der anderen Ratsfraktionen gegenüber.
Da wir uns im Haushaltssicherungskonzept befinden, gehört es zu den Aufgaben von Rat und Verwaltung, in jedem Jahr die gewährten freiwilligen Zuschüsse zu überprüfen. Der Bürgermeister selbst weist im Vorbericht auf Seite 20 besonders darauf hin, dass zu einer chancenreichen Zukunft u.a. eine dauerhafte „Aufgabenkritik“ gehört; dem stellen wir uns.
Schriftlich und mündlich berichtet der Bürgermeister, dass die Musikschule eine pflichtige Aufgabe der Stadt sei! Die Zuschüsse werden jedoch unter den freiwilligen Leistungen aufgeführt? Dass es sich tatsächlich um keine pflichtigen Leistungen handelt, konnte von der Verwaltung nicht widerlegt werden. Sie behauptet dieses nach wie vor! Sie führt die drei Zuschüsse (20.160,00 €) unter den freiwilligen Ausgaben im HPL Vorbericht auf; wie denn nun? Zudem bemängeln wir die Art, wie die freiwilligen Zuschüsse hier verteilt werden; ohne Anträge und nach dem Motto:
„Das haben wir immer schon so gemacht!“ und der Bürgermeister teilt uns hierzu schriftlich mit, das handhaben wir schon seit 1990 so!“
Wäre die Aussage des Bürgermeisters richtig, dass das bei der Musikschule seit 1990 so gemacht wird, so bedeutet das: Allein für die Musikschule, einem privaten Verein, sind in den letzten 25 Jahren 0,5 Mio € an Steuergeldern ohne Antrag und ohne Nachweis ausgegeben worden.
Das widerspricht jeglichem korrekten Verwaltungshandeln, und ist u.E. untragbar. Unsere Bitte, uns konkretes Zahlenmaterial zur Prüfung zur Verfügung zu stellen, wurde bisher erfolgreich von der Verwaltung verhindert.
Uns stört insbesondere die Ungleichbehandlung bei den Zuschüssen. Während der private Verein der Musikschule Jahr für Jahr ohne jegliches Zutun über 20.000 € bekommt, müssen die Teilnehmer an Jugendfreizeiten den Zuschussbetrag in Höhe von 2.00 € pro Person und Tag sowohl beantragen, als auch nachweisen.
Wenn dann die FaB hergeht, und eine größere Unterstützung der DLRG und des Kinderdorfes zu Lasten des Musikschulzuschusses fordert, wird dieser Antrag von der FDP als untragbar zurück gewiesen.
Die FaB-Fraktion fordert den Bürgermeister und die Verwaltung auf, im Umgang mit Steuergeldern korrekter als bisher vorzugehen. Sollte sich nach Vorlage von prüffähigem Zahlenmaterial herausstellen, dass der Zuschuss für die Musikschule notwendig ist, würde die FaB-Fraktion der Gewährung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel sofort zustimmen.
Nicht aber nach „Guts-Herren-Art“ der anderen Gruppierungen und der Verwaltung!
Brigitte Thiel und Norbert Heider