Sicherheit in Hohen Häusern: Presse RGA Meldung von heute!

Sicherheit in Hohen Häusern!

Kommen die Bewohner der hiesigen „Hohen Häuser“ in einem Brandfall auch sicher aus ihren Wohnungen?

Wir melden da Zweifel an!

Sachverhalt:

In den frühen 80ziger Jahren sind viele „Hohe Häuser und Hochhäuser“ in NRW erbaut worden, so auch in Hückeswagen. Die eindeutige Rechtslage war und ist, Hohe Häuser müssen einen zweiten, baulichen Rettungsweg (oder Sicherheitstreppenraum) haben! Als Kompensation für diese baulichen Forderungen wird eine Drehleiter angesehen!

Da hat man damals als cleverer Bauherr schnell erkannt, diesen zweiten Rettungsweg einsparen zu können (der Gesetzgeber wollte wohl auch den Wohnungsbau fördern?). Denn Hohe Häuser durften nur in solchen Städten errichtet werden, wenn bei deren Feuerwehr auch eine Kraftfahrdrehleiter (Hubrettungsgerät) vorhanden ist . So kam die Last der Förderung auf die Stadt Hückeswagen zu!  Denn  die Hückeswagener Feuerwehr bekam somit auch eine Drehleiter -gestiftet-!? Da hat man also geglaubt, damit wäre der zweite Rettungsweg langfristig gesichert und man hat auf diesen verzichtet!? Damals wurde gerne dieser Weg gegangen, ersparte er doch dem Bauherrn viel Geld.

So lange eine Stadt eine Drehleiter hat und personell gewährleisten kann, dass diese zum Einsatz kommt, gilt die gesetzliche Forderung als erfüllt!  

Wie sieht es aber aus, wenn dies nicht mehr gewährleitet ist?  Denn der Bauherr hat vermutlich vergessen, dass in den gesetzlichen Bauvorschriften die Vorgaben für den 2. Rettungsweg oder Sicherheitstreppenraum an die Forderung: „Vorhandensein einer Drehleiter“ gebunden ist!

Wenn die Stadt aber eine Drehleiter aus finanziellen Gründen nicht mehr beschaffen kann und/oder die Bauherren diese Beschaffung nicht ergänzend durchführen, dann bedeutet dies: fehlt die Drehleiter, dann sind diese baulichen Forderungen nicht erfüllt. Dann hat der Bauherr zwar einen genehmigten Bau,  es sind jedoch nicht alle Rahmenbedingung erfüllt!  Dann entfällt für die Geschosse oberhalb des 2. (Fußboden über 8 m) Obergeschosses die Betriebsgenehmigungen; der Bau ist nicht mehr betriebssicher!  Warum bezahlt eine finanzschwache Stadt denn den Bauherren weiterhin die Drehleiter, denn sie müssen doch die Sicherheit ihrer Objekte gewährleiten, nicht die Solidargemeinschaft?    

Zu dem:  Die „Sicherheit“ durch eine Drehleiter ist eine trügerische Sicherheit, denn allein bei einem Werkstattbesuch wäre die Sicherheit für die Objekte nicht mehr gewährleitet!

Nun muss jeder Bauherr überlegen, da jederzeit auch in seinem Gebäude ein Brandereignis geschehen kann, ob er vor dem Hintergrund der Londoner traurigen Geschehnisse, das Risiko verantworten kann?   Denn die Städte sind nicht verpflichtet, eine Drehleiter zu seinen Gunsten zu kaufen bzw. zu beschaffen! Bei vielen Gebäuden dieser Art sind die Fassaden auch bereits mit Dämmungen ausgestattet worden; hoffentlich hat man hier auch die richtige Qualität eingesetzt (lt. Zeitung hätte man?); brennende Fassaden können nicht nur in England entstehen; gesehen wurden sie auch schon hier in Deutschland!

Also, bis jetzt hat die Stadt und deren Bauherren viel Glück gehabt! Wie will man aber weiter verfahren, wenn die Personaldecke in der Feuerwehr weiter schrumpft?

Will man dann zu Lasten der Solidargemeinschaft diese Förderung der Bauherren durch die Einstellung von hauptamtlichem Personal weiter durchführen und diese entlasten?  Warum sollen wir das als Kleinstadt, denn eine Drehleiter kostet so um die 800.000 Euro? Da es keine zeitliche Forderung zum Eintreffen einer Drehleiter am Einsatzort gibt; die gibt es nur für das erste Löschfahrzeug, ist die „Sicherheit“ für die Bewohner in den oberen Geschossen solcher Objekte trügerisch! 

Wenn die Hückeswagener Verwaltung schon großartig auf die Sicherheit in den vorgenannten Gebäuden auf Zeitungsnachfrage hinweist, dann werden unsere Zweifel keinesfalls kleiner?

Ach so,  den Fluchtweg aus dem Ratsaal hat man ja mal einfach so zugemauert!

Gez. Ralf Thiel