Für den Ratssaal 900 000,- €?

 Schlossstadt Hückeswagen, ist das Schloss nur Namenszusatz oder ein wichtiger Bestandteil unserer Stadt? 

Ja, dass Schloss ist der Mittelpunkt unserer Stadt!

Die jetzt eingetretene Situation beinhaltet auch Chancen für unser Schloss. Wenn der Brandschutz mit 900 000,- € den Anstoß gibt, einmal weiter zu denken, dann ist das über die erforderlichen Maßnahmen hinaus gut investiertes Geld. Und die öffentlichen Diskussionen über die Notwendigkeit der Sanierung (Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes) im ganzen Schloss, die derzeit stattfinden, sind müßig. Denn Recht muss Recht bleiben! Da können die politischen Gegner noch so mit Kommentaren wie, „völlig unnötig, überzogen, das ist eine Posse!“ rum tönen und versuchen, sich argumentativ zu retten! 
Zur Beachtung!
Die seitens der Verwaltung eingebrachte Summe für Brandschutzmaßnahmen sind Mittel für die Gesamtmaßnahme und nicht nur für den „Ratssaal“, wie häufig suggeriert wird!

So sind folgende Maßnahmen in diese Gesamtsumme eingeflossen

  • der geforderte 2. Rettungsweg –Ratssaal,
  • die notwendige Verbesserung/Sicherheit der Flucht- und Rettungswege aus dem Verwaltungstrakt/Bürogeschossen,
  • ein barrierefreier Zugang zum Ratssaal,

und das Brandschutzgutachten (eine brand- sowie bautechnische Betrachtung für das ganze Schloss).

Hier noch ergänzende Informationen

Brandschutz ist teuer, das weiß jeder private Bauherr und jeder Gewerbetreibende. Aber ohne die Erfüllung der gesetzlichen Brandschutzauflagen werden Genehmigungen versagt und sogar ganze Wohngebäude oder Gewerbebetriebe geschlossen. Gleiche Maßstäbe bzw. gleiche Rechtsnormen sind demnach auch für unser Schloss, einem öffentlichen Gebäude, anzuwenden. „Das Baurecht unterscheidet nicht zwischen öffentlichen, privaten oder gewerblichen Bauherren/Eigentümer!“ Gefahren suchen sich auch nicht nur private oder gewerbliche Eigentümer von Gebäuden aus, sie sind bereits als „*latente Gefahr“ in dem Bestand eines jeden Gebäudes vorhanden!

Deutschland hat durch den vorbeugenden Brandschutz mehr gewonnen als verloren. Denn bei nicht vorhandenen baulichen Schutzmaßnahmen und ohne das System der Gefahrenabwehr (z.B. Feuerwehren) würden sich die Gefahren ungehindert ausdehnen können, sich der Schaden vergrößern und sich dadurch auch die Versicherungsbeiträge um ein Vielfaches erhöhen.

Rettungswege, sichere Wege in der Not!

Rettungswege sind auch die sicheren Angriffswege der Feuerwehren! Wer möchte schon als Verantwortlicher einer Feuerwehr sein Personal in ein vom „Brand belastetes Gebäude, mit unsicherer Gebäudestruktur“ hineinschicken, wenn da nicht mal die Rettungswege sicher sind? 

Wir können die fachlich unqualifizierten Äußerungen der politischen Gegner nicht nachvollziehen. Und das Gerede von der Rettung mittels einer Feuerwehrdrehleiter oder einem Rettungsschlauch sind auch nur Makulatur!

Nur der bauliche Brandschutz gewährleistet die Rettung aller Anwesenden!

In Deutschland sind sich bisher alle Fachleute darüber einig, dass man „faulen Zauber“ im Zusammenhang mit Rettungswegen nicht zulässt; das ist auch gut so! Wir vernehmen derzeit aber Versuche, die bisherigen Fachmeinungen zu torpedieren. Gelingt das auch in Oberberg? 
Es ist für uns als FaB natürlich nachvollziehbar, dass Menschen, die keine oder wenig Kenntnisse im Bauwesen haben und die die Kosten im Baugewerbe ebenfalls nicht kennen können, sich fragen, wieso muss das so teuer sein? Grundsätzlich hängen die Kosten von dem Umfang der durchzuführenden Maßnahmen ab, die man auf Grund des vorhandenen Bauzustandes vorfindet. In speziellen Gebäuden, so wie auch bei einem Schloss, sind aber noch Aspekte des Denkmalschutzes mit zu berücksichtigen, um den Erhalt des Schlosses auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. 

In der Sache können wir also festhalten:

So ganz nebenbei haben wir von der FaB Gefahren für Leib und Leben der Besucher des Schlosses, der städtischen Mitarbeiter, der Ratsmitglieder sowie der Sitzungsbesucher, ein unkalkulierbares Risiko, abgewendet.

Bis heute liegen noch keine dezidierten Planungen (Gestaltung/Verbesserungen) für das gesamte Objekt vor, also auch keine genaue Kostenplanung! Erst wenn diese Dinge vorliegen, stehen Entscheidungen an, aber nicht mehr über „muss das denn sein?“, das muss! Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber bei Umbaumaßnahmen einen barrierefreien Zugang zum Schloss fordert, wie bei allen öffentlichen Gebäuden. 

Unserer Meinung nach müsste die Stadt die anfallenden Kosten auch nicht alleine tragen. Denn für die geplante Umbaumaßnahme können Fördermittel für denkmalpflegerische Maßnahmen und der Städtebauförderung beantragt werden, wie man im Internet nachlesen kann. Dazu bedarf es aber konkrete Konzepte, die liegen aber noch nicht vor. Vorschläge, wen man bei der Erarbeitung solcher Konzepte hinzuziehen könnte, haben wir der Verwaltung bereits gemacht.  Auch hat die Fachabteilung unserer Verwaltung bis heute keine Quellen für Fördergelder finden können? Ein Umstand, der uns erneut nachdenklich stimmt. 

* Unter dem Begriff der „latenten Gefahr“ versteht man Konstellationen, bei denen eine der Sache von vornherein anhaftende Gefährlichkeit existiert, die jedoch erst durch das Hinzutreten weiterer Umstände zu einer akuten Gefahr wird.