Bauausschuss zum Thema Neubau Feuerwehrgerätehaus

Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschzug Stadt Hückeswagen
Fakten der FaB zum vorgenannten Thema vertreten durch Brigitte Thiel im heutigen Bauausschuss  (27.01.2020)

Die FaB bekennt sich grundsätzlich zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses!

Seit dem letzten Zeitungsbericht über den Neubau des Feuerwehrgerätehauses habe ich vieles gehört und gelesen, nur nichts Positives.
Für keinen ist es verständlich, dass die Verwaltung erst jetzt bei der Planung gemerkt hat, dass das Grundstück eine Hanglage ist und die angedachten 6,2 Mill. nicht ausreichen. Wie sorgfältig arbeitet unsere Stadtverwaltung? Wir gehen davon aus, dass der Neubau, so wie er jetzt geplant ist, auch nicht für 8 Mill zu haben ist. Hat man denn gar nichts gelernt? Bei der Planung der neuen Löwengrundschule hat die Verwaltung auch erst sehr spät bemerkt, dass das Grundstück eine schwierige Topografie ist und durch die Hanglage der Bau teurer wird. Dann kam noch der nicht ausreichende Brandschutz dazu und dass nicht geplante neue Mobiliar. Die Schule wurde wegen der steigenden Kosten verkleinert und wie ist das mit dem geplanten Neubau der Feuerwehr? Wünsche sind durchaus erlaubt, aber umsetzbar sind sie nur, wenn das Stadtsäckel es zulässt. Wir sind absolut nicht gegen einen Neubau, der schon längst fällig ist. Wir wundern uns, dass die Unfallkasse Rheinland so lange stillgehalten hat. Denn die alte Wache entspricht schon lange nicht mehr der viel zitierten Unfallverhütungsvorschrift. Im Sachverhalt wird auch geschildert, dass in Abstimmung mit dem Oberbergischen Kreis ein Raum für außergewöhnliche Ereignisse vorzuhalten ist. Das besagt aber nicht, dass das zwingend in einem Feuerwehrhaus sein muss. Also können diese Flächen wegfallen. Fraglich ist auch, ob es so viele Einstellplätze mit separatem Waschplatz sein müssen. Müssen wir zwingend z. B Funkraum und Atemschutzwerkstatt haben? Das deckt der Oberbergische Kreis auch mit unserer Kreisumlage ab. Diese Dinge stehen uns zur Verfügung. Wir müssen sie nur nutzen.
Die Planungen der einzelnen Räume werfen auch noch Fragen auf. Es gibt vieles, was positiver gestaltet werden kann und was noch nicht bedacht wurde.
Und wie sieht es mit den Unterhaltungskosten aus? Was erwartet uns hier?
Wieviel € kommen noch für die aufgezeigten nutzungsspezifischen Techniken dazu?
Herr BM, sie sagten mir einmal zu einer Anregung bezüglich der Feuerwehr: Sie denken zu groß, wir sind nicht in Köln. Und was machen Sie jetzt hier? Diesen Satz habe ich mir gemerkt.

Das Fazit der FaB lautet abschließend:

Dass hier von der Verwaltung am ausgewählten Standort vorgelegte Konzept zum „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FwG)“ lässt eine nicht durchdachte Handlung der Verwaltung erkennen. Allein, dass die Verwaltung die Geologie/Topografie des Stadtgebietes nicht kennt, genügt schon, die Zweifel unsererseits zu bestätigen. Es ist auch bedauerlich, dass die Verwaltung anscheinend noch nichts von kostenoptimierter Planung gehört zu haben scheint? Hinzukommt, dass die Verwaltung, das geht aus der Entwurfsplanung hervor, einen Planer gewählt hat, der nach seinem Portfolio die Baumaßnahme geplant hat, jedoch hier eine individuelle Planung vermissen lässt. Es mag an fehlenden Vorgaben liegen, denn wir wissen auch nicht, welche Vorgaben seitens der Verwaltung dem Planer gegenüber gemacht worden sind. Es ist zu vermuten, dass die Verwaltung, in Unkenntnis der Planungsgrundsätze, hier auch keine „alternativen“ Planungen gewünscht zu haben scheint? Planungen, die über das allgemein Übliche hinaus, insbesondere die Wirtschaftlichkeit, die Betriebskosten und den kommunalen Haushalt,im Blick hatte.
Die hier vorgelegte Entwurfsplanung wird daher seitens der FaB abgelehnt.  Wir beantragen stattdessen, dass eine alternative Planung vorgelegt wird!

Denn losgelöst von dem hier vorliegenden Plan ließe sich eine andere Anordnung der Gebäude, Raumplanung, Raumbedarfe und Bauweise/Art umsetzen.

1. Beispiel:
Optimierte Nutzung eines Grundstückes
Gegenüber dem FwG Bachstraße wurde erst kürzlich aufgezeigt, wie man ein Gebäude so in einen Berghang hinein bauen kann, dass eine Durchfeuchtung der stabilisierenden Außenwand sowie das Abrutschen des Hanges vermieden wird. Das dortige Bauobjekt steht ebenerdig frei und hat dadurch alle Chancen der Optimierung des Baukörpers auf der entstandenen Fläche. Man könnte/hätte daraus lernen können?

2. Ausrichtung der Fahrzeughallen
Auf dem so veränderten Grundstück ließen sich die Fahrzeughallen auch quer Aufstellen und eine wesentlich kostengünstigere Bauart nutzen. Fahrzeughallen, die mit einer Aus- und Einfahrt versehen sind, bedürfen z.B. keiner Absauganlage! Es ist lediglich zu regeln, dass das Bewegen der Fahrzeuge nur zulässig ist, wenn die Tore offen sind! Hier ließen sich durch geschickte Planung Beschaffungskosten und Betriebskosten einsparen.

3. Bei geschickter Planung ist eine extra „Waschhalle“ nicht notwendig, ein Waschplatz reicht!

4. Ein Raum für den Stab für „Außergewöhnliche Einsätze (SAE) “ kann im Neubau entfallen. Denn für die Koordination im Großschadensfalle und Katastrophen ist der Oberbergische Kreis zuständig. Für die administrativen Entscheidungen im Bereich SAE genügt es, wie bisher schon oftmals angewendet und erfolgreich genutzt, der Multifunktionsraum im Bürgerbüro! In der Verordnung hierzu steht ja, dass dieser Raum auch ein Raum in der „Verwaltung“ sein kann. Wichtig dabei ist, dass die Verwaltungsspitzen hier den Zugriff auf die Aktenlage ihres Zuständigkeitsbereiches haben! Die Einsatzleitung der Feuerwehr stellt eine Verbindungsperson ab, die die Einsatzlage dem „SAE“ sach- und fachgerecht erklären kann.

5. Parkplätze
Hier wäre es völlig auskömmlich, wenn für die erstausrückenden Einsatzfahrzeuge Parkraum vorhanden wäre: Das HLF 1-8 9, DL 1-1-2, TLF 1-5-6 , (9+2+6) = 17 Parkplätze
Für die Nachzügler wäre der öffentliche Parkplatz auskömmlich! Veranstaltungen und Nutzungen des gesamten Parkplatzes für Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle -MZH- sind eher als gering einzustufen. Eine Nutzung durch Dritte, Materiallager etc. müsste selbstverständlich verboten werden. Die Reservierung des MZH-Parkraumes für die Feuerwehr wäre insbesondere kein Problem und würde die Attraktivität des Bürgerbades ungemein steigern, wenn der obere Graben vor dem Schwimmbad verrohrt und mit Parkplätzen überplant würde. Somit wäre ein Ausgleich der Parkflächen gewährleistet, aber das Bürgerbad gefördert!

6. Funkraum etc.
Ein Funkraum benötigt ein FwG in einer Kleinstadt nicht, denn die Zeiten des separaten Funkverkehrs unterhalb der Einsatzleitstellen -Elst- sind vorbei. Die Einsatzleitstelle des OBK ist hochmodern in der Ausstattung bzw. ist/wird aktuell technisch gestärkt, und daher ist es insbesondere bei Großschadenslagen nicht sinnvoll, den Funkverkehr zusätzlich zu belasten. Hinzu kommt, dass der Einsatzleitwagen eigentlich diese Funktion des Datenaustausches zur Einsatzleitstelle hin übernimmt. Daher genügt es vollkommen, wenn im Führungsbüro des FwG ein Funkplatz vorhanden und die Kommunikation zur Einsatzleitstelle des Kreises bei Stromausfall etc. gewährleistet ist.

7. Sonstige Werkstätten:
Sehr viele technische Geräte der Feuerwehr unterliegen gemäß der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift oder sonstiger technischer Vorschriften der Geräteprüfordnung und dürfen nur von besonders geschulten Fachleuten geprüft werden. Reparaturen an Fahrzeugen, Funkgeräten, Atemschutzgeräten, Medizinischen etc. fallen in diese Rubriken. Eine allgemeine „Schlosserwerkstatt“ für kleinere Wartungsarbeiten ist immer sinnvoll; mehr jedoch nicht. Zudem übernimmt der Kreis die zentralen Aufgaben im Atemschutz etc. und bekommt dafür über die Kreisumlage die notwendigen Mittel. Hier sind ebenfalls die Planungen zu überdenken.

8. Die Freiwillige Feuerwehr -FwF- lebt sehr stark von der gesellschaftlichen Einbindung und ist immer gut beraten, auch ihr FwG daraufhin auszurichten. Das heißt, dass die „Tage der offenen Tür“ oder gemeinschaftlichen Feste innerhalb der Feuerwehr in der Praktikabilität der Besucherströme mit zu berücksichtigen sind. Auch in der vorliegenden Planung sehen wir darin Schwächen! Da wir das Gebäude nicht nutzen, muss der Nutzer halt damit leben. Unsere Fachleute würden jedoch anders planen.

Die Din 14092 ist eine Richtlinie zum Bau eines FwG.

Diese DIN lässt jeder Gemeinde/Stadt aber in der Nutzung von FwG grundsätzlich die Möglichkeit offen, nach den Notwendigkeiten der Nutzung ein „Mehr“ oder „Weniger“ zu. Wenn man sich aber für bestimmte Nutzungsfelder entschieden hat, dann ist die DIN zu nutzen. Da aber jede Gemeinde/Stadt gegebenfalls andere Schwerpunkte setzen muss, ist die Planung darauf abzustellen.

Wir sind nicht die Planer und machen auch keine Planungsvorschläge mehr, denn kostengerechtes Bauen ist in der Stadt nicht gewünscht!

Brigitte Thiel

 

Fachliche Beratung für die FaB:
Ralf Thiel