Anläßlich sowohl der Haushaltsplanberatungen 2015 und 2016-05-24 hat die FaB die Verteilung der freiwilligen Zuschüsse, und damit das gesamte Zuschussverfahren in Frage gestellt.
Nochmals zur Erinnerung:
Für die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt ist weder ein Zuschussantrag, noch ein Verwendungsnachweis erforderlich. Sowohl im Sport-, als auch im Kulturbereich werden durch Stuftungen usw. zusätzliche Zuschüsse gewährt, die jedoch nur auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage entsprechender Verwendungsnachweise bewilligt werden. Lediglich die Stadt gibt hier völlig willkürlich Steuergelder aus. Um einmal eine andere Sicht auf dieses Verfahren zu bekommen, haben wir die Zuschüsse einzeln aufgeführt, und in den jeweiligen Bereichen summiert.
Rechtsgrundlage: Zuschussrichtlinien der Stadt
Bewilligungsvoraussetzung; kein Antrag, kein Verwendungsnachweis „Das haben wir immer schon so gemacht.“
ATV | 4.140,00 € |
TBH | 3.990,00 € |
TVW | 3.370,00 € |
Schützen | 2.450,00 € |
TC Blau Weiss | 500,00 € |
TC 73 | 500,00 € |
Summe Sport: 14.950,00 € = 32,24%
Kulturförderung:
Städtepartnerschaft | 2.560,00 € |
Schlosskonzerte | 2.000,00 € |
Stadtkulturverband | 2.000,00 € |
Musikschule | 20.160,00 € |
Summe Kultur: 28.220,00 € = 60,86%
Sonstige Zuschüsse:
DLRG | 2.500,00 € |
Lösengrundschule | 300,00 € |
GS Wiehagen | 200,00 € |
Mittendrin | 200,00 € |
Summe Sonstige: 3.200,00 € = 6,90%
Hierin nicht enthalten sind die kleineren Zuschüsse für Fahrten der Jugendförderung, die jedoch beantragt, und über deren Verwendung ein Nachweis vorgelegt werden muss.